Fachbetrieberegister - Zertifizierungsorganisationen
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Nur zugelassene technische Überwachungsorganisationen und behördlich anerkannte Entsorgergemeinschaften dürfen gemäß § 56 KrWG Zertifizierungen zum Entsorgungsfachbetrieb durchführen. In Ergänzung des Registers aller zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe veröffentlichen die Länder auch die Angaben zu entsprechend anerkannten Zertifizierungsorganisationen im Fachbetrieberegister. Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach Zustimmung der Zertifizierungsorganisation.
Das Fachbetrieberegister der zugelassenen Zertifizierungsorganisationen ist öffentlich zugänglich.
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