Vergabe von behördlichen Betriebsnummern

Vergabe von behördlichen Betriebsnummern
info

Zur eindeutigen Identifikation abfallerzeugender Betriebe und der Unternehmen der Entsorgungswirtschaft dienen Erzeuger-, Beförderer-, Sammler-, Händler-, Makler- und Entsorgernummern. Diese werden gemäß § 28 Abs. 1 NachwV durch die zuständigen Behörden erteilt. Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben, identifizieren die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat.

Im Online-Dienst elektronisches Nummernvergabeverfahren (eNRV) können behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen bzw. als Bevollmächtigter elektronisch beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den zuständigen Behörden über das eNRV Namens- und Adressänderungen mitzuteilen und die Behörden über die Einstellung der Betriebstätigkeit zu informieren.

Behördliche Betriebsnummern als Beförderer, Sammler, Makler oder Händler von Abfällen werden im Rahmen der Erstattung einer Anzeige bzw. der Erteilung einer Erlaubnis für diese Tätigkeiten vergeben. Nutzen Sie hierfür das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV).

Um den Online-Dienst elektronisches Nummernvergabeverfahren zu nutzen, ist lediglich ein gängiger Internetbrowser (z.B. Chrome, Firefox oder Edge) notwendig.

info

eNRV - Neuer Online-Dienst zur Beantragung von abfallrechtlichen Betriebsnummern

10.11.2023 08:02

Seit dem 13.09.2023 ergänzt der neue Online-Dienst eNRV die Angebote der LAG GADSYS. Die Entwicklung des Online-Dienstes erfolgte finanziert aus Fördermitteln des Bundes mit fachlicher Beratung der LAG GADSYS durch das Land Schleswig-Holstein, das aktuell auch den Betrieb des Online-Dienstes organisiert.

Funktionsumfang

Erzeugernummer beantragen
Entsorgernummer beantragen
Bevollmächtigtennummer beantragen
Änderungen zum Betrieb mitteilen
Betriebseinstellungen mitteilen